Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung durchführen

Die Gefährdungsbeurteilung ist in den letzten Jahren zum zentralen Mittel in der Arbeitssicherheit geworden. Die Regelungen im einzelnen sind weniger geworden, jedoch verlangt der Gesetzgeber im Gegenzug eine Beurteilung der Bedingungen.

Gesetzliche Forderung

Gesetzlich sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Form einer Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren – ArbSchG §5 und §6.

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Themenfelder

Viele Rechtsgebiete erfordern die Risikoanalyse, die Beurteilung, das Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen sowie die Wirksamkeitskontrolle.

    • Gefahrstoffe
    • Biostoffe
    • Betriebsmittel
    • Mutterschutz
    • mechanische Gefährdungen
    • elektrische Gefährdungen
    • Lärm
    • und viele weitere Faktoren

Sprechen Sie uns direkt an und wir erläutern Ihnen was Sie brauchen und was eben auch nicht.

Gemeinsam finden wir zu einer pragmatischen und sinnvollen Lösung.
Zögern Sie nicht lange bei einem der zentralen Themen im Arbeitsschutz.

Systematische Beurteilung

Hier dient die Gefährdungsbeurteilung z.B. als Grundlage für die Mitarbeiterunterweisung.

Sofern ein Unfall in Ihrem Betrieb passiert und die Ermittlungsbehörden hinzugezogen werden, lautet die erste Frage: “ Wo ist Ihre Gefährdungsbeurteilung“. Wenn Sie diese dann nicht vorzeigen können, wird es sehr schnell unangenehm.

Betriebsanweisungen

Aus der Gefährdungsbeurteilung resultieren unter anderem auch Betriebsanweisungen und vieles mehr.

Kontakt zur rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung

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Corona Unterstützung für die Wiedereröffnung

Unterstützung für Ihre Wiedereröffnung oder geplantes Event

Corona Unterstützung individuell auf Ihr Unternehmen angepasst. Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung und ein Konzept zur Kapazitätsbeschränkung inkl. aller notwendigen Maßnahmen für Ihre Wiedereröffnung. Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Wiedereröffnung durchführen können oder benötigen Sie Beratung zu notwendigen Maßnahmen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir haben bereits für Firmen und Veranstalter in Bezug auf die Behördenkommunikation umfänglich beraten und unterstützt. 

Konzept zur Kapazitätsbeschränkung 

Wir erstellen ein Konzept zur Beschränkung von möglichen "Überkapazitäten" in Ihrem Geschäft. Abstandswarnungen, Kennzeichnungen von Flächen, Beschilderung und Abschrankung sind nur einige Maßnahmen, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten. Wichtig ist, dass Sie wieder an den Start gehen können. 

Schutzziele
Die Vermeidung einer Infektion und die Reduzierung einer möglichen Ausbreitung sind die wichtigsten Schutzziele. Unsere Gefährdungsbeurteilung für Firmen und Vereine deckt Maßnahmen zur Schutzzielerreichung ab. Die Maßnahmen werden anhand Ihrer örtlichen Gegebenheiten angepasst. Ihr Kerngeschäft soll schnell und sicher wieder anlaufen. Wir unterstützen bei der Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeiten. Lassen Sie sich individuell und persönlich beraten. Unser Ingenieurbüro zeigt pragmatische Lösungen auf und gibt Ihnen ein gut umsetzbares Konzept an die Hand. 

Allgemeine Maßnahmen

Die Maßnahmen werden nach dem S-T-O-P Prinzip aufgestellt. Wir entwickeln mit Ihnen Maßnahmen, die zu Ihnen passen. Schnell und unkompliziert packen wir an und bringen zusammen Ihre Unternehmung wieder an den Markt. Einfache und umsetzbare Lösungen sind das Ziel. 

Erste allgemeine Maßnahmen für alle Personen

  • Hände gründlich waschen
  • Hände aus dem Gesicht fern halten
  • Richtig Husten und Niesen (Ellenbogen)
  • Im Krankheitsfall Abstand halten und Zuhause bleiben (Arzt kontaktieren)
  • Wunden schützen
  • Auf ein sauberes Zuhause achten
  • Lebensmittel hygienisch behandeln
  • Geschirr und Wäsche heiß waschen
  • Regelmäßig lüften

Beurteilungskriterien 

Unsere Gefährdungsbeurteilung setzt sich u.a. aus der Risikoanalyse und der Beurteilung der möglichen Gefährdungen zusammen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß ergeben das Risiko.  Es ist immer das Ziel das Risiko über definierte Maßnahmen zu reduzieren. Es wird immer ein akzeptables Restrisiko geben, mit dem wir aber sehr gut arbeiten können. 

Mögliche Beurteilungskriterien sind zusätzlich: 

  • Aktuelle Corona Ausbreitung
  • Abstandsmöglichkeiten
  • Kennzeichnungsmöglichkeiten
  • Größe
  • Personengruppen
  • Hygienemöglichkeiten
  • Unterwiesenes Personal
  • Zusatzmaßnahmen
  • Kommunikation
  • Ansteckungsgefahr
  • Internationales Publikum
  • Lüftung
  • Gebäudestruktur / Infrastruktur
  • Umgebung

Kontakt

Anbei die einschlägigen Informationsseiten

1. https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

2. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

3. https://www.bzga.de/

4. https://www.dosb.de/

Arbeitssicherheit

Willkommen bei dem vielfältigen Themengebiet der Arbeitssicherheit. Hier stellen wir Ihnen die Kernelemente und die wichtigsten Punkte für Ihr rechtssicheres Unternehmen vor.

Mit der Umsetzung der hier beschriebenen Themen haben Sie einen wichtigen Schritt in Richtung sicherer Betrieb gemacht. Sicher für Ihre Mitarbeiter und sicher für Sie als verantwortliche Person.

Warten Sie nicht bis etwas passiert oder der Staatsanwalt vor Ihrer Tür steht. Handeln Sie präventiv. Wir beraten Sie zu dem Themenkomplex der Arbeitssicherheit.

Unkompliziert und zielgenau führen wir Sie durch die Kernelemente damit Sie keine unnötige Zeit vergeuden um Ihr Geschäft weiter erfolgreich und sicher zu führen.

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