Unterweisung der Mitarbeiter und Gewerke

Vor Aufnahme einer Tätigkeit oder bei wesentlichen Veränderungen, sind die Mitarbeiter zu unterweisen. Gesetzliche Forderung Die zentrale Forderung des Gesetzgebers stammt aus dem Arbeitsschutzgesetz § 11. Viele weitere Verordnungen und Vorschriften, fordern eine fachgerechte Unterweisung der Mitarbeiter. Inhalte Die Unterweisung muss über die wichtigsten Gefahren aufklären, praktische Beispiele  und spezifische Anwendungsfälle beinhalten. Verständnis  Die Inhalte müssen verstanden worden sein und es muss genügend Zeit für Rückfragen eingeräumt sein. Dokumentation Die Unterweisung ist ein elementarer Bestandteil in der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter und den Unternehmer. Die Unterweisung muss im richtigen Format dokumentiert sein. Punktgenau Eine Unterweisung muss spannend sein und die Mitarbeiter zum mitmachen sowie nachdenken anregen.    
 

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