Die Sicherheitsbegehung
Um die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung und im betrieblichen Alltag zu überprüfen, muss 1 x im Jahr eine Sicherheitsbegehung stattfinden.
Gesetzliche Forderung
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Arbeitgeber. Betriebsbegehungen müssen regelmäßig durchgeführt werden.
Forderung der DGUV
In regelmäßigen Abständen sind Begehungen durchzuführen – DGUV Vorschrift2.
Wichtige Punkte
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- Maßnahmen aus der GB überprüfen
- Daten prüfen
- Sicherheitsrisiken aufnehmen und Lösungsfindung anstoßen
- Kurze Gespräche mit Mitarbeitern