Unterweisung der Mitarbeiter und Gewerke
Vor Aufnahme einer Tätigkeit oder bei wesentlichen Veränderungen, sind die Mitarbeiter zu unterweisen.
Gesetzliche Forderung
Die zentrale Forderung des Gesetzgebers stammt aus dem Arbeitsschutzgesetz § 11. Viele weitere Verordnungen und Vorschriften, fordern eine fachgerechte Unterweisung der Mitarbeiter.
Inhalte
Die Unterweisung muss über die wichtigsten Gefahren aufklären, praktische Beispiele und spezifische Anwendungsfälle beinhalten.
Verständnis
Die Inhalte müssen verstanden worden sein und es muss genügend Zeit für Rückfragen eingeräumt sein.
Dokumentation
Die Unterweisung ist ein elementarer Bestandteil in der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter und den Unternehmer. Die Unterweisung muss im richtigen Format dokumentiert sein.
Punktgenau
Eine Unterweisung muss spannend sein und die Mitarbeiter zum mitmachen sowie nachdenken anregen.
Kontakt zur rechtssicheren Unterweisung