AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) des Ingenieurbüros RM Safety

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Ingenieurbüro RM Safety (nachfolgend „Ingenieurbüro“) und seinen Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Ingenieurbüro hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen
2.1. Das Ingenieurbüro erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Unternehmensberatung sowie Eventausrichtung und Veranstaltungsorganisation.
2.2. Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitskonzepte, Brandschutzkonzepte sowie Schulungen und Unterweisungen.
2.3. Darüber hinaus bietet das Ingenieurbüro umfassende Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Prozessoptimierung, Risikomanagement und Compliance.
2.4. Zudem organisiert und richtet das Ingenieurbüro Veranstaltungen und Events aus, einschließlich Firmenfeiern, Tagungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten und sonstige Events.
2.5. Eine Erfolgsgarantie oder Haftung für die Umsetzung der erteilten Empfehlungen durch den Kunden wird nicht übernommen.
2.6. Das Ingenieurbüro ist nicht verantwortlich für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften durch den Kunden.
3. Vertragsabschluss
3.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots des Ingenieurbüros durch den Kunden oder durch eine schriftliche Beauftragung des Kunden und deren Bestätigung durch das Ingenieurbüro zustande.
3.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten Vergütung oder dem im Angebot des Ingenieurbüros genannten Preis.
4.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist das Ingenieurbüro berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

5. Haftung
5.1. Das Ingenieurbüro haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen.
5.3. Das Ingenieurbüro haftet nicht für die Umsetzung seiner Empfehlungen durch den Kunden.
5.4. Höhere Gewalt: Das Ingenieurbüro haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Krieg, Terroranschläge oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Ingenieurbüros liegen. In solchen Fällen ist das Ingenieurbüro berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche gegen das Ingenieurbüro entstehen.
5.5. Haftpflichtversicherung: Das Ingenieurbüro verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden eintritt, die im Zuge der Tätigkeit des Ingenieurbüros entstehen könnten.
5.6. Veranstaltungshaftpflicht: Für Veranstaltungen werden zusätzlich spezifische Veranstaltungshaftpflichtversicherungen abgeschlossen, um Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung der Events abzusichern. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1. Das Ingenieurbüro verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
6.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen.
7.2. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Ingenieurbüros, sofern der Kunde Kaufmann ist.
8.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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