Sicherheitsbegehung

Die Sicherheitsbegehung

Um die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung und im betrieblichen Alltag zu überprüfen, muss 1 x im Jahr eine Sicherheitsbegehung stattfinden.

Gesetzliche Forderung

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Arbeitgeber. Betriebsbegehungen müssen regelmäßig durchgeführt werden.

Forderung der DGUV

In regelmäßigen Abständen sind Begehungen durchzuführen – DGUV Vorschrift2.

Wichtige Punkte

    • Maßnahmen aus der GB überprüfen
    • Daten prüfen
    • Sicherheitsrisiken aufnehmen und Lösungsfindung anstoßen
    • Kurze Gespräche mit Mitarbeitern

Kontakt zur rechtssicheren Sicherheitsbegehung

[contact-form-7 id=“813″ title=“Kontaktformular 1″]

Unterweisung

Unterweisung der Mitarbeiter und Gewerke

Vor Aufnahme einer Tätigkeit oder bei wesentlichen Veränderungen, sind die Mitarbeiter zu unterweisen.

Gesetzliche Forderung

Die zentrale Forderung des Gesetzgebers stammt aus dem Arbeitsschutzgesetz § 11. Viele weitere Verordnungen und Vorschriften, fordern eine fachgerechte Unterweisung der Mitarbeiter.

Inhalte

Die Unterweisung muss über die wichtigsten Gefahren aufklären, praktische Beispiele  und spezifische Anwendungsfälle beinhalten.

Verständnis 

Die Inhalte müssen verstanden worden sein und es muss genügend Zeit für Rückfragen eingeräumt sein.

Dokumentation

Die Unterweisung ist ein elementarer Bestandteil in der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter und den Unternehmer. Die Unterweisung muss im richtigen Format dokumentiert sein.

Punktgenau

Eine Unterweisung muss spannend sein und die Mitarbeiter zum mitmachen sowie nachdenken anregen.

Kontakt zur rechtssicheren Unterweisung

[contact-form-7 id=“813″ title=“Kontaktformular 1″]

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung durchführen

Die Gefährdungsbeurteilung ist in den letzten Jahren zum zentralen Mittel in der Arbeitssicherheit geworden. Die Regelungen im einzelnen sind weniger geworden, jedoch verlangt der Gesetzgeber im Gegenzug eine Beurteilung der Bedingungen.

Gesetzliche Forderung

Gesetzlich sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Form einer Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren – ArbSchG §5 und §6.

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Themenfelder

Viele Rechtsgebiete erfordern die Risikoanalyse, die Beurteilung, das Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen sowie die Wirksamkeitskontrolle.

    • Gefahrstoffe
    • Biostoffe
    • Betriebsmittel
    • Mutterschutz
    • mechanische Gefährdungen
    • elektrische Gefährdungen
    • Lärm
    • und viele weitere Faktoren

Sprechen Sie uns direkt an und wir erläutern Ihnen was Sie brauchen und was eben auch nicht.

Gemeinsam finden wir zu einer pragmatischen und sinnvollen Lösung.
Zögern Sie nicht lange bei einem der zentralen Themen im Arbeitsschutz.

Systematische Beurteilung

Hier dient die Gefährdungsbeurteilung z.B. als Grundlage für die Mitarbeiterunterweisung.

Sofern ein Unfall in Ihrem Betrieb passiert und die Ermittlungsbehörden hinzugezogen werden, lautet die erste Frage: “ Wo ist Ihre Gefährdungsbeurteilung“. Wenn Sie diese dann nicht vorzeigen können, wird es sehr schnell unangenehm.

Betriebsanweisungen

Aus der Gefährdungsbeurteilung resultieren unter anderem auch Betriebsanweisungen und vieles mehr.

Kontakt zur rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung

[contact-form-7 id=“813″ title=“Kontaktformular 1″]

 

 

Sicherheitsbeauftragten Schulung (SIB)

Der Sicherheitsbeauftragte oder die Sicherheitsbeauftragte (SIB)

Der SIB ist der verlängerte Arm des Unternehmers in Sachen Arbeitssicherheit. Er unterstützt aktiv bei der Prävention und der Maßnahmenfindung bei möglichen Ereignissen.

Eine spannende und wertvolle Aufgabe, die eine spannende und erfrischende Schulung verdient hat. Der Mitarbeiter und der Unternehmer sollen hier profitieren.

Daher auch unser Aufbau und die Wahl, das Seminar „nur“ über zwei Tage anzubieten. Wir wollen dem Unternehmen, die Chance bieten sicherer zu werden, aber auch die Produktion schnell weiter führen zu können. Keine langen Ausfallzeiten in jeder Hinsicht.

Rechtliche Grundlagen
§22 SGB VII, DGUV Information 211-042

Der Arbeitgeber, der Unternehmer, der Gründer hat bei regelmäßiger Beschäftigung von mehr als 20 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte zu bestellen (auch Büro).

Abhängig von der tatsächlichen Anzahl der regelmäßig anwesenden Mitarbeitern und der Gefährdung im Betrieb muss eine bestimmt Quote erfüllt werden.

Schulung die ankommt 

Auch hier gilt, ich als Unternehmer muss was machen, aber auch eben nicht mehr als notwendig. Wir bieten pragmatische Ansätze im Umgang mit der Anforderung und der Schulung der notwendigen Sicherheitsbeauftragten.

Heute noch das Seminar buchen und rechtssicher unterwegs sein.

Inhalte

– Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
– Organisation der
Arbeitssicherheit
– Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsunfälle
– P
ersönlichen Schutzausrüstung / PSA – PSA BV
Maßnahmenhierarchie (STOP)
Lärmschutz
Ergonomie
Erste Hilfe und Arbeitsmedizin
Brand- und Explosionsschutz
Gefahren durch elektrischen Strom
Gefahrstoffe und deren Management
Psychische Belastungen
Risiken erkennen, Gefährdungen ermitteln und beurteilen
Praxis: Beurteilen von Gefährdungen in Kleingruppen
Prüfen des erlernten Wissens – Zertifikat 

Aufbau

Zwei Tage  –  Intensiv und spannend in der
RM-SAFETY Akademie Hamburg powered by Ing. Büro Raiko Morales.
Seminar inklusive Essen und Getränke. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage und bei Buchung.

Abschluss

Zertifikat und Bestätigung der Befähigung zum SIB

Investition in die Zukunft

750,00€ zzgl. Mehrwertsteuer.

Inklusive Checklisten, Tools und weiterer Dokumente.

Jetzt buchen und Plätze sichern!
Max. Teilnehmeranzahl 20

Bundesweit

Andere Standorte auf Anfrage und einer entsprechenden Teilnehmeranzahl.

Inhouse

Fragen Sie unverbindlich ein spannendes und knackiges Inhouse Seminar an.

Voraussetzungen und Zielgruppe

Alle Mitarbeiter und Interessierte Ihres Unternehmens.
Es sind keine speziellen Voraussetzungen notwendig.
Eine gewisse Affinität wäre jedoch von Vorteil.

Jetzt Kontakt für eine rechtssichere SIB Schulung aufnehmen

[contact-form-7 id=“813″ title=“Kontaktformular 1″]

 

 

Führungskräfte Schulung

Rechtssicher im Ring des beruflichen Alltags unterwegs

Als Arbeitgeber und Unternehmer kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft. Sie sind der Chef oder die Chefin im Ring und zeigen wo es lang geht. Sie tragen die Verantwortung für den Unternehmenserfolg, Ihre Mitarbeiter und natürlich auch für Ihre Familie. Oftmals müssen Sie vieles durchboxen und haben wenig Zeit für Trainings und andere Themen abseits des eigentlichen Geschäftsfeldes.  Es gibt einiges was Sie benötigen, aber auch einiges was eben nicht.

„Verantwortung übernehmen! Behalten Sie das Wesentliche immer im Blick!“

Ein kleines Gedankenspiel

Wenn ein Boxer seine Deckung vernachlässigt, kann über einige Runden im Ring alles gut gehen. Passiert es dennoch einmal aufgrund der ausbaufähigen Deckung und der mangelnden Vorbereitung, dass ein Schlag mit Wirkung durchkommt, kann ein Knock-out mit einigen Konsequenzen die Folge sein.

Als Unternehmer bauen Sie sich Ihre Firma auf, starten die Produktion, gewinnen Kunden und gehen mit kreativen Ideen an den Markt und befinden sich im Ring des beruflichen Alltags wieder. Es passt und es läuft. So soll es sein. Über einige Monate oder Jahre passiert nichts, die Deckung ist nicht ganz oben, aber Sie werden auch nicht getroffen und können ziemlich erfolgreich agieren. Wir hoffen sehr, dass es erfolgreich für Sie läuft. Ist die betriebliche Organisation aber an einigen Stellen offen und weißt Lücken auf, riskiert das Unternehmen auch nach Jahren noch den Knock-out.

„Der Unternehmenserfolg hängt an vielen Faktoren. Faktor Sicherheit ernst nehmen!“

Ein schwerer Arbeitsunfall, ein Brand mit Verletzen oder Toten, Mitarbeiter die lange ausfallen, Facilitys die länger nicht genutzt werden können, dann noch die Fragen des Staatsanwaltes nach der Gefährdungsbeurteilung und weiterer Nachweise, die auf einmal notwendige Besichtigung der Berufsgenossenschaft oder der Behörde und schon gerät das gesamte Konstrukt ins Taumeln.

„Kein Bock auf zu spät! Von Anfang an sicher aufgestellt sein!“

Man ist angeschlagen und gerät ins Hintertreffen. Der Knock-out droht, wenn der Unternehmer, der Macher oder die Führungskraft  in die Fahrlässigkeit rutscht. Bußgelder und unangenehme Strafen drohen und gefährden den Erfolg des Unternehmens und somit auch des privaten Umfeldes.

Bester Support

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Deckung zu optimieren, Sie gut auf mögliche Schläge vorzubereiten und mögliche Treffer zu minimieren. Und passiert dennoch einmal ein unvorhergesehenes Ereignis, dann sind Sie gut aufgestellt, können damit umgehen, haben alle Dokumente parat und sind auf kritische Anfragen vorbereitet.

„Beratung die ankommt und Ihnen hilft sich auf das Kerngeschäft zu fokussieren.“

Nach dem Seminar

Sie kennen die Verantwortung und die damit einhergehenden Risiken, aber auch die Chancen einer gut aufgestellten Organisation. Denn eins ist klar. Training und weiteres Wissen, schaffen Prozessverbesserungen und neue Möglichkeiten. Dies hilft unter anderem auch bei der Kundenpflege sowie der Akquise.

„Erfolgreich sein. Zeigen was Sie und Ihr Unternehmen können.“

Stehen Sie gut dar, reißen Sie die Arme nach oben und gehen als Sieger aus dem Ring. Sie haben es verdient.

Nutzen Sie die Chance und buchen Sie dieses intensive und spannende Führungskräfteseminar

Inhalte

Vor dem Betreten des Rings

– Arbeitsschutzgesetz, rechtliche Grundlagen, EU Verordnungen
– Arbeitsschutzorganisation
– Prävention in der Arbeitssicherheit
– Rechtliche Folgen
– Schnittstellen Management

In den Ring und Deckung hoch

– Gefährdungsbeurteilung
– Gefährdungen kennen und damit umgehen
– Brandschutz
– Gefahrstoffe und deren Management
– Unterweisungen
– Ergonomie am Arbeitsplatz
– Im Ausland

Trotz Treffer sicher aufgestellt

– Unfalluntersuchung
– Aus Fehlern lernen
– Notfallmanagement
– Meldeketten
– Erste Hilfe und Beauftragten Management
– Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz

Als Sieger aus dem Ring

– Was geht besser, was brauche ich und was eben auch nicht?
– Kampagne – Kein Bock auf zu spät!
– Tools, Checkliste, nützliche Dokumente

Investition in die Zukunft

Inklusive Checklisten, Tools und weiterer Dokumente.

Jetzt buchen und Plätze sichern!
Max. Teilnehmeranzahl  20

Aufbau

Einen Tag – 6 Stunden intensiv und spannend in der
RM-SAFETY Akademie Hamburg powered by Ing. Büro Raiko Morales.

Seminar inklusive Essen und Getränke.

Highlight-Spot im echten Boxring.

Bundesweit

Andere Standorte auf Anfrage und einer entsprechenden Teilnehmeranzahl.

Fragen Sie unverbindlich ein spannendes und knackiges Inhouse Seminar an.

Zitate

„Motivierend, spannend und spontan auf Fragen eingehend.“

„Was zum Mitnehmen und besser fühlen und schlafen.“

„Am Anfang skeptisch, am Ende begeistert.“

„Verantwortung war irgendwie klar. Aber jetzt ganz bewusst anwendbar.“

„Zu Wissen was muss und was nicht. Hervorragend!“

Auffrischung nach 2 Jahren empfohlen!

Masken

FFP2 –  CE- Konformität bestätigt.
Versand aus Deutschland! 

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben für viele Bereiche die Maskenpflicht eingeführt.
Das Ingenieurbüro liefert Ihnen hochwertige Masken mit CE-Konformität.

Masken Details 

– FFP2 (filtering face piece)
– CE-Konformität
– Elastische Gummibänder
– Für verschiedene Gesichtstypen
– Zertifikate liegen der Bestellung bei


– Preis: Auf Anfrage

– Große Mengen erhältlich
– Versand aus Deutschland 

Gesichtsmaske

CE-Konformität
– Ab 100 Stück Bestellung
– Schutz vor Tröpfchen und anderen großen Partikeln
– Preis auf Anfrage

Kontakt und Anfrage

Jetzt Information und Datenblatt anfordern.
Stellen Sie Ihre Anfrage an: info@rm-safety.de
oder rufen Sie direkt unter +49 152 22614647 an.

Weitere Beratung

Benötigen Sie eine Beratung zur Umsetzung von Schutzanforderungen? Informationen zur Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeiten hier: Konzept
Stellen Sie uns unverbindlich eine Anfrage oder kontaktieren Sie uns direkt.

Hygiene Empfehlung zum tragen einer Schutzmaske

Waschen Sie sich vor dem Anlegen einer Maske
gründlich die Hände (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).

Achten Sie beim Aufsetzen darauf, dass Nase und Mund bis zum Kinn abgedeckt sind und die Maske an den Rändern möglichst eng anliegt.

Wechseln Sie die Maske spätestens dann, wenn sie durch die Atemluft durchfeuchtet ist. Denn dann können sich zusätzliche Keime ansiedeln.

Vermeiden Sie, während des Tragens die Maske
anzufassen und zu verschieben.

Berühren Sie beim Abnehmen der Maske möglichst
nicht die Außenseiten, da sich hier Erreger befinden können.
Greifen Sie die seitlichen Laschen oder
Schnüre und legen Sie die Maske vorsichtig ab.

Waschen Sie sich nach dem Abnehmen der Maske
gründlich die Hände (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
Quelle: BZgA 

Informationen aus den Bundesländern (Norden)

Hamburg 

Schleswig-Holstein 

Bremen

Niedersachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Widerrufsrecht

Ausnahme Widerruf Hygieneartikel – Diese Ware ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei versiegelten Waren,
aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene.

Weitere Infos: Hier 

International Safety Facts

Nachhaltige Strukturen im internationalen Kontext
Managerhaftung wegen mangelnder Compliance?! 

Im Rahmen der internationalen Ausrichtung müssen Firmeninhaber auch auf Themen rund um die Arbeitssicherheit und weitere wesentliche Facts für ihr Unternehmen achten.

Die Mitarbeitersicherheit und die Sicherheit für das Unternehmen, hängen von vielen Faktoren ab.

Der richtige Fokus von Anfang an schafft Vertrauen in das Produkt und stärkt die Ausrichtung.

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen im internationalen Kontext.
Von Mindest-Anforderungen in der Arbeitssicherheit bis hin zu internationalen Krisenprävention, werden wir Sie auf dem Weg nach ganz oben begleiten.

Kontaktieren Sie uns, wenn Ihr Unternehmen expandiert oder bereits Anforderungen an die Themen rund um die betriebliche Sicherheit im internationalen Zusammenhang an Sie gestellt sind.

Wir beraten Sie für den weltweiten Erfolg.

 

Mutterschutz in der Kita

Informationen für Führungskräfte zum Mutterschutzgesetz
Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte
Schwerpunkt Fact – Schwangerschaft

Hintergrund

Mutterschutz ist wichtig und muss ernst genommen werden. Sobald eine Mitarbeiterin die Schwangerschaft bei Ihnen anzeigt, müssen Sie als verantwortliche Person Maßnahmen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes treffen, die die Mitarbeiterin vor möglichen Gefährdungen schützen.

Diese Maßnahmen müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden.

Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

Wichtige Punkte

Die Aufzählungen sind nicht abschließend und geben nur einen Extrakt aus dem Mutterschutzgesetz und den anerkannten Verfahren wieder. Um eine angemessene Beurteilung für Ihre Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Thema Mutterschutz gewährleisten zu können, ziehen Sie bitte eine fachkundige Person hinzu. Wir stehen Ihnen gerne beratend zu Seite und unterstützen Sie bei der Erstellung der geforderten Gefährdungsbeurteilung.

  • Freistellung für Untersuchungen

    Sie als Arbeitgeber haben nach dem Mutterschutzgesetz, die Mitarbeiterin für Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft freizustellen.

  • Gestaltung der Arbeitsbedingungen

    Sie als Arbeitgeber haben alle Arbeitsbedingungen hinsichtlich der möglichen Gefährdungen während der Schwangerschaft, die am Arbeitsplatz auftreten können, beurteilt und Schutz-Maßnahmen definiert. Arbeitsbedingungen sind so gestaltet, dass eine unverantwortliche Gefährdung ausgeschlossen ist.

  • Unterbrechungen während der Arbeitszeit

    Sie haben dafür zu sorgen, dass die schwangere Mitarbeiterin ihre Tätigkeit unterbrechen kann und sich an geeigneter Stelle ausruhen (hinlegen, hinsetzen) kann.

  • Ansteckung

    Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, die zu einer Kontamination mit gefährlichen Erregern führen können. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung sollte die Immunitätslage der Arbeitnehmerinnen gegenüber folgenden Krankheitserregern geklärt werden:

Röteln, Masern, Mumps, Windpocken, Zytomegalie, Ringelröteln, Hepatitis A, Hepatitis B (nur in besonderen Fällen).

  • Schwere Lasten

    Sie dürfen die schwangere Mitarbeiterin keine schweren Lasten heben lassen. Insbesondere gilt ein Tätigkeitsverbot von: regelmäßiges Lasten heben, halten, bewegen oder befördern mit mehr als 5 Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm Gewicht.

  • Verbot der Beschäftigung

    Kann der Arbeitgeber unverantwortbare Gefährdungen für die schwangere oder stillende Frau weder durch Schutzmaßnahmen noch durch einen Arbeitsplatzwechsel ausschließen, darf er die schwangere oder stillende Frau nicht weiter beschäftigen.

  • Dokumentation

    Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch Unterlagen zu dokumentieren. 
    Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und das Angebot eines Gesprächs mit der Frau über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen müssen dokumentiert sein.

  • Information

    Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu informieren.

  • Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

  • Kündigungsverbot

    Eine Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin ist unzulässig.

  • Mitteilungspflicht

    Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Mitarbeiterin Ihnen angezeigt hat, dass Sie schwanger ist.

Wichtig für Sie als verantwortliche Person und Arbeitgeber, sorgen Sie präventiv vor. Schicken Sie die Mitarbeiter zur Vorsorge und bieten Sie Impfungen an. Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und setzen Sie Maßnahmen daraus um.

Wir beraten Sie gerne zu diesen und anderen Themen rund um den Mutterschutz sowie der Arbeitssicherheit.  Jetzt Termin vereinbaren!

Informationen

Gefährdungsbeurteilung 

Mutterschutzgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/

Kontakt

info@rm-safeyt.de 

 

Arbeitssicherheit

Willkommen bei dem vielfältigen Themengebiet der Arbeitssicherheit. Hier stellen wir Ihnen die Kernelemente und die wichtigsten Punkte für Ihr rechtssicheres Unternehmen vor.

Mit der Umsetzung der hier beschriebenen Themen haben Sie einen wichtigen Schritt in Richtung sicherer Betrieb gemacht. Sicher für Ihre Mitarbeiter und sicher für Sie als verantwortliche Person.

Warten Sie nicht bis etwas passiert oder der Staatsanwalt vor Ihrer Tür steht. Handeln Sie präventiv. Wir beraten Sie zu dem Themenkomplex der Arbeitssicherheit.

Unkompliziert und zielgenau führen wir Sie durch die Kernelemente damit Sie keine unnötige Zeit vergeuden um Ihr Geschäft weiter erfolgreich und sicher zu führen.

Call Now Button