Die Sicherheitsbegehung

Um die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung und im betrieblichen Alltag zu überprüfen, muss 1 x im Jahr eine Sicherheitsbegehung stattfinden.

Gesetzliche Forderung

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Arbeitgeber. Betriebsbegehungen müssen regelmäßig durchgeführt werden.

Forderung der DGUV

In regelmäßigen Abständen sind Begehungen durchzuführen – DGUV Vorschrift2.

Wichtige Punkte

    • Maßnahmen aus der GB überprüfen
    • Daten prüfen
    • Sicherheitsrisiken aufnehmen und Lösungsfindung anstoßen
    • Kurze Gespräche mit Mitarbeitern

 

Comments are closed

Hier findest du uns

Adresse
Quickborn und Hamburg

Termine nach Vereinbarung

Mail: info@rm-safety.de

Telefon: 04106 6407210

Mobil: +49/152/22614647

WhatsApp: 0152 22614647 

Call Now Button