Erfahren Sie mehr
Wir übernehmen das Gefahrstoffmanagement für Sie.
Überlassen Sie die Verantwortung nicht dem Zufall.

Kostenfreier Erstcheck
In einem kurzen Gespräch klären wir:
✓ Besteht Handlungsbedarf?
✓ Ist Ihr Gefahrstoffverzeichnis aktuell?
✓ Sind Sicherheitsdatenblätter vollständig?
✓ Gibt es Anforderungen aus der TRGS 510?
✓ Welche Maßnahmen sind sinnvoll?
Gefahrstoffverzeichnis erstellen nach Gefahrstoffverordnung
Verwenden Sie Reinigungsmittel, Lacke, Öle, Klebstoffe oder andere Gefahrstoffe?
Dann sind Sie nach Gefahrstoffverordnung verpflichtet, ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis zu führen.
Viele Unternehmen verfügen über unvollständige Verzeichnisse, veraltete Sicherheitsdatenblätter oder keine dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau und der Pflege Ihres Gefahrstoffmanagements.
Ein Gefahrstoffverzeichnis dient als zentrale Übersicht aller im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe. Dabei werden unter anderem folgende Informationen dokumentiert:
– Produktbezeichnung
– Hersteller
– Gefahreneinstufung
– H- und P-Sätze
– Lagerorte
– Verwendungsbereiche
– Sicherheitsdatenblätter
Wir erstellen und pflegen Ihr Gefahrstoffverzeichnis nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und den relevanten TRGS-Regelwerken.
Unsere Experten bewerten und aktualisieren Sicherheitsdatenblätter kontinuierlich.
Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen im Bereich Gefahrstoffbewertung und -verwaltung.
Kontinuierliche Bewertung
Unsere Experten überprüfen regelmäßig Sicherheitsdatenblätter und aktualisieren sie entsprechend den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Umfassende Verwaltung
Wir pflegen die Gefahrstoffe unserer Kunden sorgfältig und kümmern uns um die gesetzlich vorgeschriebene Verwaltung, um sicherzustellen, dass alles stets aktuell und in Ordnung ist.
Kompetentes Handeln
Als anerkannte Gefahrstoffmanager agieren wir als kompetente Experten für unsere Kunden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Aktuelle Rechtslage
Wir behalten immer die aktuelle Rechtslage im Auge und beraten unsere Kunden umfassend zu allen relevanten Themen, wie zum Beispiel der Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS510.
Warum Unternehmen uns beauftragen
Fehlende oder veraltete Gefahrstoffverzeichnisse
Unvollständige Sicherheitsdatenblätter
Unsichere Lagerung von Gefahrstoffen
Vorbereitung auf Behörden- oder BG-Begehungen
Fehlende Betriebsanweisungen
Zeitmangel für die laufende Pflege
Häufige Fragen zum Gefahrstoffverzeichnis
Wer muss ein Gefahrstoffverzeichnis erstellen?
Jeder Arbeitgeber, der Gefahrstoffe im Unternehmen verwendet oder lagert, muss ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis führen.
Wie oft muss ein Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?
Immer dann, wenn neue Gefahrstoffe hinzukommen, bestehende Stoffe entfallen oder Sicherheitsdatenblätter aktualisiert werden.
Welche Rechtsgrundlagen gelten?
Die wichtigsten Grundlagen sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Arbeitsschutzgesetz sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns Ihr Gefahrstoffmanagement optimieren. Die Erstberatung sowie Prüfung der Gegebenheiten ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Jetzt den Gefahrtsoffcheck anfragen.
Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe
Jetzt handeln!
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Gefahrstoffmanagements.
Wir unterstützen bei:
Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 GefStoffV
Umsetzung der TRGS
Ermittlung von Schutzmaßnahmen
Arbeitsplatzbewertungen
Gefahrstofflagerung
Unterweisungsgrundlagen
Dadurch erhalten Sie eine rechtssichere Dokumentation für Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen.