Wir übernehmen das Gefahrstoffmanagement für Sie.
Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Übernahme des Gefahrstoffmanagements für unsere Kunden.
Ein vollständiges und aktuelles Gefahrstoffverzeichnis ist eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Gefahrstoffverzeichnis zu erstellen, Sicherheitsdatenblätter auszuwerten und alle Anforderungen der Gefahrstoffverordnung sowie der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) umzusetzen.
Von einzelnen Reinigungsmitteln bis hin zu komplexen Gefahrstofflagern sorgen wir für eine rechtssichere und praxistaugliche Dokumentation Ihrer Gefahrstoffe.
Unsere Leistungen im Gefahrstoffmanagement
✓ Gefahrstoffverzeichnis erstellen
✓ Gefahrstoffkataster aufbauen und pflegen
✓ Sicherheitsdatenblätter bewerten
✓ Betriebsanweisungen erstellen
✓ Gefährdungsbeurteilungen durchführen
✓ Gefahrstofflager prüfen
✓ TRGS-Beratung
✓ Unterstützung bei Behörden- und BG-Anforderungen
Gefahrstoffverzeichnis erstellen nach Gefahrstoffverordnung
Ein Gefahrstoffverzeichnis dient als zentrale Übersicht aller im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe. Dabei werden unter anderem folgende Informationen dokumentiert:
– Produktbezeichnung
– Hersteller
– Gefahreneinstufung
– H- und P-Sätze
– Lagerorte
– Verwendungsbereiche
– Sicherheitsdatenblätter
Wir erstellen und pflegen Ihr Gefahrstoffverzeichnis nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und den relevanten TRGS-Regelwerken.
Sicherheitsdatenblätter prüfen und bewerten
Sicherheitsdatenblätter bilden die Grundlage eines funktionierenden Gefahrstoffmanagements. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität.
Unsere Leistungen umfassen
Bewertung von Sicherheitsdatenblättern
Ermittlung relevanter Schutzmaßnahmen
Kennzeichnungspflichten
Lageranforderungen
Substitutionsprüfung
Erstellung von Betriebsanweisungen
Bewertung von Sicherheitsdatenblättern
Aktualisierung des Gefahrtstoffkatasters
Erstellen von Betriebsanweisungen
Professionelles Agieren als Gefahrstoffmanager


Häufige Fragen zum Gefahrstoffverzeichnis
Wer muss ein Gefahrstoffverzeichnis erstellen?
Jeder Arbeitgeber, der Gefahrstoffe im Unternehmen verwendet oder lagert, muss ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis führen.
Wie oft muss ein Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?
Immer dann, wenn neue Gefahrstoffe hinzukommen, bestehende Stoffe entfallen oder Sicherheitsdatenblätter aktualisiert werden.
Welche Rechtsgrundlagen gelten?
Die wichtigsten Grundlagen sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Arbeitsschutzgesetz sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns Ihr Gefahrstoffmanagement optimieren. Die Erstberatung sowie Prüfung der Gegebenheiten ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Jetzt den Gefahrtsoffcheck anfragen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Gefahrstoffmanagements.
Wir unterstützen bei:
Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 GefStoffV
Umsetzung der TRGS
Ermittlung von Schutzmaßnahmen
Arbeitsplatzbewertungen
Gefahrstofflagerung
Unterweisungsgrundlagen
Dadurch erhalten Sie eine rechtssichere Dokumentation für Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen.