Fachplaner Brandschutz
Wir begleiten Sie als zertifizierter Fachplaner Brandschutz (TÜV) von Anfang bis zum Erfolg Ihres Bauvorhabens. Zielgenau beschreiben wir die brandschutztechnischen Anforderungen an Ihr Objekt, beurteilen die Brandrisiken und erstellen die notwendige brandschutztechnische Dokumentation für Ihr Genehmigungsverfahren. Wir bewerten und beurteilen die einschlägigen Rechtsvorschriften, Richtlinien und Normen. Daraus resultierend erstellen wir Ihnen einen Brandschutznachweis, der das beinhaltet was Sie wirklich benötigen.
Fachplanung mit Fachkunde
Wer Bauobjekte konzipiert und plant, ist für die Beachtung der gesetzlichen brandschutztechnischen Vorgaben verantwortlich. Dafür benötigen Entwurfsverfasser und Architekten die Erfahrung und Fachkunde eines Fachplaners für Brandschutz. Die frühzeitige und professionelle Planung von Brandschutzmaßnahmen kann unnötige und teure Umbauten vermeiden.
Brandschutznachweis
In den vielen Bundesländern wird als Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens für Sonderbauten (geregelt/ungeregelt) und sonstige Gebäude mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen ein Brandschutzkonzept bzw. ein Brandschutznachweis gefordert.
Sonderbauten
Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung.
Zum Beispiel: Hotels, Hochhäuser, Schulen, Krankenhäuser, Versammlungsstätten , Gebäude mit mehr als 1 600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen Wohngebäude und Garagen, Verkaufsstätten, Freizeitparks, Gaststätten, Fliegende Bauten, Campingplätze.
Industriebauten
Industriebauten sind Sonderbauten mit hohen Anforderungen an den Brandschutz. Ob Gefahrstofflager oder Galvanik, wir beraten Sie zu den gestellten Anforderungen an diesen speziellen Sonderbau.
Abweichungen und Erleichterungen
Gemeinsam beschreiben wir Ihr Objekt und realisieren Ihre Wünsche als Bauherr. Der Gesetzgeber lässt unterschiedlichste Abweichungen oder Erleichterungen zu. Diese können nötig werden, wenn Sie spezielle Wünsche an Ihre Architektur haben oder Infrastruktur haben.
Gliederung des vorbeugenden Brandschutzes
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in den Baulichen Brandschutz, Anlagentechnischen Brandschutz und in den Organisatorischen Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz dient dem Schutz von Leib und Leben sowie der vorhandenen Sachwerte und der Umwelt. Es werden die Voraussetzungen geschaffen effektive Rettungs- und Löscharbeiten ausreichend lange durchführen zu können. Damit das für Ihr Objekt gewährleistet wird und den rechtlichen Anforderungen gerecht wird, beraten wir Sie als Fachplaner Brandschutz als Teil des Bauvorhabens.
Links
https://www.bauministerkonferenz.de/suchen.aspx?id=762&o=759O762&s=musterbauordnung