Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung durchführen

Die Gefährdungsbeurteilung ist in den letzten Jahren zum zentralen Mittel in der Arbeitssicherheit geworden. Die Regelungen im einzelnen sind weniger geworden, jedoch verlangt der Gesetzgeber im Gegenzug eine Beurteilung der Bedingungen.

Gesetzliche Forderung

Gesetzlich sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Form einer Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren – ArbSchG §5 und §6.

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Themenfelder

Viele Rechtsgebiete erfordern die Risikoanalyse, die Beurteilung, das Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen sowie die Wirksamkeitskontrolle.

    • Gefahrstoffe
    • Biostoffe
    • Betriebsmittel
    • Mutterschutz
    • mechanische Gefährdungen
    • elektrische Gefährdungen
    • Lärm
    • und viele weitere Faktoren

Sprechen Sie uns direkt an und wir erläutern Ihnen was Sie brauchen und was eben auch nicht.

Gemeinsam finden wir zu einer pragmatischen und sinnvollen Lösung.
Zögern Sie nicht lange bei einem der zentralen Themen im Arbeitsschutz.

Systematische Beurteilung

Hier dient die Gefährdungsbeurteilung z.B. als Grundlage für die Mitarbeiterunterweisung.

Sofern ein Unfall in Ihrem Betrieb passiert und die Ermittlungsbehörden hinzugezogen werden, lautet die erste Frage: “ Wo ist Ihre Gefährdungsbeurteilung“. Wenn Sie diese dann nicht vorzeigen können, wird es sehr schnell unangenehm.

Betriebsanweisungen

Aus der Gefährdungsbeurteilung resultieren unter anderem auch Betriebsanweisungen und vieles mehr.

Kontakt zur rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung

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Arbeitssicherheit

Willkommen bei dem vielfältigen Themengebiet der Arbeitssicherheit. Hier stellen wir Ihnen die Kernelemente und die wichtigsten Punkte für Ihr rechtssicheres Unternehmen vor.

Mit der Umsetzung der hier beschriebenen Themen haben Sie einen wichtigen Schritt in Richtung sicherer Betrieb gemacht. Sicher für Ihre Mitarbeiter und sicher für Sie als verantwortliche Person.

Warten Sie nicht bis etwas passiert oder der Staatsanwalt vor Ihrer Tür steht. Handeln Sie präventiv. Wir beraten Sie zu dem Themenkomplex der Arbeitssicherheit.

Unkompliziert und zielgenau führen wir Sie durch die Kernelemente damit Sie keine unnötige Zeit vergeuden um Ihr Geschäft weiter erfolgreich und sicher zu führen.

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